Weißeritzgymnasium

Integration

Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

verantwortliche Kollegin für die Integration: Frau Silvia Schmoeller/Beratungslehrerin

Beratung und Durchführung gemäß Schulintegrationsverordnung (SchIVO)

 

Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung bei der Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Einleitung und Begleitung des Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung

Anlass:

  • wenn sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, z.B.:
    • das Verhalten eines Schülers auffallend anders ist,
    • starker Leistungsabfall in mehreren Fächern festgestellt wird,
    • eine Erkrankung (chronisch, ererbt, langwierig) vorliegt,
    • Einschränkungen in einem der Bereiche Hören, Sehen, Sprechen, Wahrnehmung und Motorik vorliegen 

Grundsätze:

  • das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle,
  • absolute Vertraulichkeit,
  • sensibler Umgang mit sensiblen Daten und Informationen,
  • transparente Beratung

Ziele:

  • Gewährleistung der lernzielgleichen integrativen Unterrichtung am Gymnasium
  • Erstellung eines individuellen Förderplanes für das Erreichen des Klassenziels bzw. des Schulabschlusses

Beratungsschwerpunkte:

  • Eltern-Beratung (schulisch und außerschulisch),
  • Fachlehrer-Beratung bei Integrationsmaßnahmen,
  • Erstellung individueller Förderpläne
  • Kontakt zu allen außerschulischen Unterstützungssystemen

Vorgehensweise an der Schule:

  • Klassenleiter bzw. Tutor informiert umgehend Integrationslehrerin
  • Klassenleiter bzw. Tutor gibt eine kurze schriftliche Einschätzung über das Anliegen bzw. die Situation
  • es erfolgen Gespräche mit den Eltern, dem Klassenlehrer/Tutor, der Integrationslehrerin
  • Information der Schulleitung

 

Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

  • Anforderung einer förderpädagogischen Beratung durch die zuständige Förderschule:
    • Termin für Schüler der Klassenstufe 5: bis 30.11.
    • Termin für Schüler ab Klasse 6: bis zum 31.07.
  • Entscheidung zur Einleitung des FSF-Verfahrens
  • Protokoll zur förderpädagogischen Beratung:
    • Termin Kl. 5: bis 15.01.                              
    • Termin ab Kl. 6: bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien
  • bei Befürwortung: Einreichen des vollständigen Antrags an das LaSuB:
    • Termin Kl. 5: bis 31.01.
    • Termin ab Kl. 6: bis 8.11.
  •  bei Ablehnung erfolgt eine individuelle Förderung an der Schule in Absprache mit Integrationslehrerin und den Fachlehrern